Über die Altersgrenze hinweg engagiert in der Feuerwehr
Die Altersabteilungen bei den Feuerwehren bilden nach den Jugendfeuerwehren und den Einsatzabteilungen den dritten Baustein im Deutschen Feuerwehrwesen. Diesen gehören Feuerwehrfrauen und -männer an, die in der Regel altersbedingt – spätestens mit dem 65. Geburtstag – oder aber aus gesundheitlichen Gründen auch schön vor Erreichen der Altersgrenze keinen Dienst mehr in den Einsatzabteilungen leisten können.
Die Altersgrenze hat der Gesetzgeber mit Blick auf die hohen Ansprüche an die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg festgeschrieben. Das Wissen und die Erfahrung der Senioren wird jedoch auch jenseits der Altersgrenze in den Feuerwehren immer stärker genutzt, beispielsweise in der Brandschutzerziehung, als Unterstützung der Gerätewarte, aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus pflegen die Altvorderen durch regelmäßige Unternehmungen ihre Kontakte und die Kameradschaft.